Unter gewissen Umständen werden dem Kapitalanleger hierbei teilweise beträchtliche Freibeträge gewährt.
Finanz- & Wirtschaftskanzlei André Tonn GmbH
Investment Newsletter

Sehr geehrte/r {title} {name},

In unserem letzten Newsletter haben wir Ihnen die Gelegenheit präsentiert, in hochwertige Apartmentkomplexe an der US-Ostküste zu investieren. Diese Investition bietet nicht nur aufgrund makroökonomischer Trends einen optimalen Einstiegszeitpunkt, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile, die Sie nutzen können.

Steuerfreibeträge in den USA

Einkommen, das in den USA generiert wird, unterliegt der amerikanischen Einkommensteuer. Kapitalerträge hingegen fallen, wie in Deutschland auch, unter die dortige Kapitalertragssteuer. Unter gewissen Umständen werden dem Kapitalanleger hierbei teilweise Freibeträge gewährt.

So ist es auch bei dem von uns angebotenen Investment: Wird ein Apartmentkomplex nach Ablauf einer Haltedauer von 12 Monaten veräußert, so sind die Veräußerungsgewinne mit einem besonderen Tarif zu versteuern (sogenannte „Long Term Capital Gains“ – langfristige Veräußerungsgewinne).

Bei US-Jahreseinkünften bis zu einer Schwelle von 44.625 USD entfällt die Steuer dadurch gänzlich. 

Beispiel:

Investment in US-Apartmentkomplexe i.H.v. von 30.000 USD mit einem prognostizierten Gesamtrückfluss von 129 %.

Gesamtrückfluss: 38.700 USD

Kapitalertrag: 8.700 USD

Da der Kapitalertrag in diesem Beispiel unterhalb des oben genannten Schwellenwertes liegt, ist dieser steuerfrei.

Zusätzlich sorgt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA dafür, dass Sie von steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland für das in den USA investierte Geld befreit sind.

Fordern Sie noch heute Unterlagen zu dieser lukrativen Investitionschance an, um sich weitergehend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Finanz- & Wirtschaftskanzlei André Tonn GmbH

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