Abgeltungssteuer – Alles, was Sie wissen müssen

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Kapitalertragsteuer in Deutschland, die auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren erhoben wird. Sie vereinfacht die Steuererhebung und sorgt für einheitliche Besteuerung.

Synonyme & verwandte Begriffe

  • Kapitalertragsteuer
  • Pauschalsteuer
  • Zinssteuer

Inhaltsverzeichnis

Definition und Grundlagen

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 in Deutschland eingeführt und beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird direkt von Banken einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt.


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Relevanz und Bedeutung

Die Abgeltungssteuer erleichtert die Steuererklärung für Kapitalerträge, da sie direkt abgeführt wird. Sie schafft zudem Transparenz und vereinheitlicht die Besteuerung von Kapitalerträgen.

Berechnung der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und eventuell Kirchensteuer. Freibeträge, wie der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person, reduzieren die steuerpflichtigen Erträge.

Ausnahmen und Freibeträge

  • Sparerpauschbetrag: Bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) sind steuerfrei.
  • Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann die individuelle Versteuerung beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wer ist von der Abgeltungssteuer betroffen? Alle Personen mit Kapitalerträgen, wie Zinsen oder Dividenden.
  • Muss ich die Steuer selbst abführen? Nein, die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten.
  • Wie kann ich den Sparerpauschbetrag nutzen? Durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank.

Zusammenfassung und Fazit

Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen und sorgt für einheitliche Regelungen. Mit Freibeträgen und Ausnahmen bleibt sie für Sparer fair und transparent.

Quellen und Literatur


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